Fehlt am Balkon sowie an niedrigen Geländern wie Mauern u. ä. Begrenzungen auf Gebäuden ab einer gewissen Höhe von diesen die Warnung "Vorsicht vor Schwindel bzw. Haltverlust?!"
Z. B. (Auszug aus Artikel Geländer wikipedia):
Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m wird meist für alle Gebäude eine Höhe von mindestens 110 cm gefordert.